Internetforum bande

BGH zur bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie im Internetforum

Am 14. November 2023 hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen 6 StR 449/23 eine wegweisende Entscheidung zur bandenmäßigen Begehung nach § 184b Abs. 2 Var. 2 StGB gefällt. Der Fall betrifft die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Rahmen eines Internetforums, das dem organisierten Austausch von Dateien diente.

Bandenmäßige Kinderpornografie im Netz: Neue Maßstäbe durch den BGH

Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bandenmäßige Begehung im Sinne des  § 184 Abs. 2 Var. 2 StGB vorliegt – insbesondere im digitalen Raum. Der Angeklagte war Teil eines anonym organisierten Internetforums, in dem der regelmäßige Tausch kinderpornografischer Inhalte vereinbart war. Mitglieder verpflichteten sich zur aktiven Beteiligung am Austausch von Dateien, um  auch Zugang zu weiterem Material zu erhalten.

Der BGH stellte klar: Bereits der Beitritt zu einem solchen Forum mit dem klaren Ziel des Austauschs stellt eine Bandenabrede dar. 
Für die Annahme einer Bande reicht es aus, wenn sich mehrere Personen zur wiederholten Begehung von Straftaten zusammenschließen – persönliche Bekanntschaften oder physische Treffen sind dabei nicht erforderlich. Über die Identität eines jeden Mitglieds muss man nicht informiert sein, es reicht damit aus, dass unter Pseudonymen sowie Decknamen im virtuellen Raum des Internets miteinander gehandelt wurde. 

§ 184b Abs. 2 Var. 2 StGB: Erhöhte Mindeststrafe bei bandenmäßiger Begehung

Besonders relevant ist der Blick auf die strafrechtliche Konsequenz: Nach § 184b Abs. 2 Var. 2 StGB liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren Freiheitsstrafe, wenn die Tat bandenmäßig begangen wird. Die strafschärfende Wirkung wird  zum einen mit der abstrakten Gefährlichkeit der Bandenabrede sowie zum anderen der Organisationsgefahr, die von der Bande ausgeht, begründet. 

Was bedeutet das für Beschuldigte?

Für Beschuldigte bedeutet das Urteil, dass schon die Teilnahme an einem solchen Internetforum strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Es kommt entscheidend auf die Struktur und Zielsetzung des Zusammenschlusses an.
Wer sich mit dem Vorwurf konfrontiert sieht, Teil einer Bande zur Verbreitung von Kinderpornografie gewesen zu sein, sollte sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Gerade im Bereich der digitalen Strafverfolgung ist eine fundierte Verteidigungsstrategie essenziell.

Fazit

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2023 setzt ein deutliches Zeichen gegen die organisierte Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Netz. 
Sie benötigen rechtlichen Beistand bei einem Vorwurf im Zusammenhang mit § 184b StGB oder bandenmäßiger Kriminalität im Internet?
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