KATHARINA HANDERMANN
FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT
INTELLIGENT HANDELN.
STRATEGISCH GEWINNEN.
BESTÄNDIG AGIEREN.
INTELLIGENT HANDELN.
STRATEGISCH GEWINNEN.
BESTÄNDIG AGIEREN.
Ihre Fachanwältin für STRAFRECHT in Saarbrücken
In strafrechtlichen Angelegenheiten sind Vertrauen und persönliche Betreuung von größter Bedeutung. Als Fachanwältin im Strafrecht bringe ich nicht nur spezielle juristische Kenntnisse mit, sondern engagiere mich auch intensiv für Ihre Rechte und Ihre Verteidigung.
Mit mir an Ihrer Seite haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Fall mit höchster Sorgfalt und Expertise behandelt wird. Vertrauen Sie auf meine Kompetenz, wenn es wirklich darauf ankommt.
Ihr Vertrauen ist meine größte Motivation.
MANDANTENSTIMMEN
STRAFVERTEIDIGUNG
Die Aufgaben eines Strafverteidigers:
Nicht selten werde ich gefragt, wie ich Strafverteidigung mit meinem Gewissen vereinbaren könne. Einen Schwerverbrecher, insbesondere wenn ich doch wisse, dass er die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich begangen hat, trotzdem zu vertreten […] Dann folgt in der Regel erstmal ein minutenlanger Monolog, wie unfair und lasch unser Rechtssystem sei, insbesondere im Hinblick auf Sexualverbrechen […]
Meines Erachtens ist dies eine recht oberflächliche und primitive Haltung, die aber schlicht und ergreifend mit fehlender Kenntnis – was selbstverständlich nicht als Vorwurf zu verstehen ist – zu erklären ist. So versuche ich meistens die Komplexität sowie Faszination meiner Berufswahl etwas näher zu erklären.
Zunächst hat jeder Beschuldigte, unabhängig vom jeweiligen Strafvorwurf ein Recht auf – vorurteilsfreie, engagierte und kompetente – Verteidigung. Dies ist auch in der Strafprozessordnung (StPO) normiert. Nach § 137 Abs. 1 S. 1 StPO kann sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Gemäß § 137 Abs. 1 S. 2 StPO darf man sogar bis zu drei gewählte Verteidiger gleichzeitig beauftragen.
Wichtig und entscheidend ist weiterhin, dass der Strafverteidiger Menschen verteidigt und nicht dessen Taten. Als reiner Interessenvertreter stehen Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen nur für die Rechte des Mandanten ein. Darin besteht auch die Kunst, die Interessen des Mandanten in dem Spannungsfeld der staatlichen Monopolstellung (Polizei, Staatsanwaltschaft oder auch Steuerfahndung) bestmöglich zu verteidigen. Der Strafverteidiger muss somit in der Lage sein, den Standpunkt sowie die Belange des Mandanten engagiert und kompetent durchzusetzen. Er muss diplomatisch sowohl dem Gericht als auch der Staatsanwaltschaft die Stirn bieten können, da die Aufgaben des Strafverteidigers stets mit dem Aufeinanderprallen entgegengesetzter Auffassungen und Interessen verbunden ist.
Nichtdestotrotz sollte man nicht außer Acht lassen, dass ein Strafverfahren auch für den jeweiligen Betroffenen mit erheblichen Belastungen verbunden sein kann.
So können Sie selbstverständlich auch als Unschuldiger ins Visier der Behörden gelangen, sodass Sie stets frühzeitig einen Strafverteidiger oder Strafverteidigerin beauftragen sollten. Gute Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren an. Ziel einer effektiven Strafverteidigung ist eine schnelle sowie möglichst „geräuschlose“ Einstellung des Verfahrens bestenfalls schon im Ermittlungsverfahren, um eine belastende und auch kostenintensive Hauptverhandlung zu vermeiden.
Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat; und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.
Gerhard Strate
IHRE RECHTE, MEIN ENGANGEMENT:
IMMER AN IHRER SEITE
Im Zentrum meiner Tätigkeit stehen Sie mit Ihrem individuellen Anliegen. Bei mir finden Sie nicht nur einen kompetenten, entschlossenen und standhaften Beistand, sondern auch eine effiziente und wirkungsvolle Rechtsverteidigung mit Herz, Verstand und Durchsetzungskraft. Sie und Ihr rechtliches Anliegen sind für mich nicht nur ein Aktenzeichen – ich nehme mir die Zeit für Sie und stehe Ihnen in jeder Verfahrenslage engagiert und vertrauensvoll zur Seite.
MITGLIEDSCHAFTEN
Nehmen Sie gerne KONTAKT mit mir auf
Kontaktdaten
Katharina Handermann
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Strafrecht
Viktoriastraße 3-5
66111 Saarbrücken
- Telefon: +49 681 - 76199700
- Telefax: +49 681 - 76199701
- Notfallnummer: 0151 20289540
- E-Mail: info@handermann-recht.de
- www.rechtsanwaelte-saar.de
Kontaktformular
AKTUELLES
Reform bei dem Erwerb und dem Besitz kinder-pornographischer Inhalte
Seit dem 28.06.2024 gilt eine neue Fassung des § 184b StGB, die eine Senkung der Mindestfreiheitsstrafe für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer
Zwischen Moneten und Gittern: Die Entscheidung zwischen Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe
Im deutschen Strafrecht spielen Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe eine entscheidende Rolle als Sanktionsmittel für begangene Straftaten. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die
Gefährdet der Konsum von Hexahydrocannabinol-Produkten meinen Führerschein?
Eingestelltes Ermittlungsverfahren vs. Verwaltungsverfahren Das zunächst geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wurde eingestellt, zunächst ein Grund zur Freude –