Im Straßenverkehrsrecht finden sich auch zahlreiche strafrechtliche Vorschriften, die sich auf den Straßenverkehr beziehen. Diese Straftatbestände sind beispielsweise die Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), die Fahrerflucht, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) im Straßenverkehr sowie das illegale Autorennen (§ 315d StGB).
Das Straßenverkehrsrecht hat auch eine hohe Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Hierbei geht es um den Schutz der Verkehrsteilnehmer und um die Gewährleistung eines reibungslosen und geordneten Verkehrsablaufs. Im Zuge dessen sind beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote, Ampelanlagen oder Verkehrszeichen festgelegt worden.
Bei Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht drohen in der Regel Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.
In schwerwiegenden Fällen, wie bei einem Unfall mit Personenschaden, kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
Um sich im Straßenverkehrsrecht zurechtzufinden, kann es sinnvoll sein, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen. Insbesondere bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann eine professionelle Beratung und Vertretung von großer Bedeutung sein.