Unter Strafvollstreckung bzw. Strafvollzug versteht man die Umsetzung einer rechtskräftig verhängten Strafe oder Maßregel durch den Staat.
Ziel des Strafvollzugs ist es, einerseits die Verurteilten von weiteren Straftaten abzuhalten und andererseits die Gesellschaft vor potenziellen Gefahren zu schützen. Dabei soll der Strafvollzug auch auf eine Resozialisierung der Verurteilten hinwirken und ihnen eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen.
Die konkreten Maßnahmen, die im Rahmen der Strafvollstreckung durchgeführt werden, können je nach Art der verhängten Strafe variieren. Beispielsweise kann es sich um eine Freiheitsstrafe handeln, die in einem Gefängnis oder einer Justizvollzugsanstalt vollzogen wird. Auch eine Bewährungsstrafe kann im Rahmen der Strafvollstreckung überwacht werden, um sicherzustellen, dass der Verurteilte sich an die ihm auferlegten Auflagen hält.
Neben dem Vollzug der Strafe oder Maßregel gehören auch die Betreuung und Unterstützung der Verurteilten sowie die Sicherheit im Vollzug zu den Aufgaben des Strafvollzugs. Dabei kommen auch resozialisierende Maßnahmen wie Therapien, Berufsausbildungen oder Arbeitseinsätze in Betracht.
Die konkrete Organisation des Strafvollzugs ist Sache der Länder in Deutschland. Es gibt unterschiedliche Formen des Strafvollzugs, wie zum Beispiel offene Vollzugsanstalten, geschlossene Vollzugsanstalten oder auch Jugendstrafanstalten für jugendliche und heranwachsende Straftäter.
Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Strafvollstreckung beraten und vertreten.