Jugendliche

JUGEND­STRAFRECHT

Unter dem Begriff „Jugendstrafrecht“ versteht man im deutschen Rechtssystem das Rechtsgebiet, das sich mit der Verfolgung und Ahndung von Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis 21 Jahren beschäftigt.

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht verfolgt das Jugendstrafrecht primär das Ziel, auf die Entwicklung des Jugendlichen einzuwirken und ihm dabei zu helfen, in die Gesellschaft zurückzufinden.

Das Jugendstrafrecht beruht auf dem Grundsatz der Erziehung vor Strafe. Anders als im Erwachsenenstrafrecht soll im Jugendstrafrecht nicht in erster Linie eine Strafe verhängt werden, sondern es soll auf den Jugendlichen erzieherisch eingewirkt werden, um ihm zu helfen, sein Fehlverhalten zu erkennen und zu ändern. Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht bietet das Jugendstrafrecht einen breiteren Spielraum bei der Wahl der Sanktionen gibt. Es gibt verschiedene Sanktionsmöglichkeiten, die je nach Schwere der Tat und Persönlichkeit des Täters unterschiedlich ausfallen können.

Ferner berücksichtigt das Jugendstrafrecht die besonderen Bedürfnisse und Entwicklungsstadien von Jugendlichen. Die Vorschriften sind darauf ausgelegt, den jungen Tätern dabei zu helfen, ihr Fehlverhalten zu erkennen und zu ändern, um wieder in die Gesellschaft integriert zu werden

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